Opitz-Neubauer-Stiftung

In Thüringen gibt es 1.546 Freiwillige Feuerwehren in den Gemeinden, Stadt- und Ortsteilen. Hinzu kommen 8 Berufsfeuerwehren und 8 Werkfeuerwehren. In diesen Wehren leisten 37.055 Feuerwehrangehörige ihren aktiven Dienst in den Einsatzabteilungen. Im Jahr 2013 wurden Sie zu 28.019 Brand- und Hilfeleistungseinsätzen alarmiert. 1.546 Personen wurden bei Einsätzen zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung aus akuter Gefahrensituation / Lebensgefahr gerettet1.

 

Die Zahlen verdeutlichen, wie wichtig ein gut funktionierendes System des Brand- und Katastrophenschutzes ist, das größtenteils auf Freiwilligkeit und ehrenamtlichen Engagement beruht.

 

Trotz guter theoretischer und praktischer Ausbildung der Feuerwehrangehörigen, kann nicht jedes Einsatzszenario im Vorfeld trainiert werden. Aufgrund vieler äußere Einflußfaktoren gleicht auch kein Einsatz dem anderen, so dass sich die Einsatzkräfte im Einsatz stets neuen Herausforderungen stellen müssen.

 

Nicht selten setzen sich die Einsatzkräfte selber während des Einsatzes gefährlichen Situationen aus, um Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten. Zu den physischen Belastungen kommt es oftmals auch zu psychischen Belastungen für die Einsatzkräfte, die an vorderster Front das Einsatzgeschehen miterleben bzw. im Einsatz verunfallen.

 

Um betroffenen Einsatzkräften eine zusätzliche Unterstützung zu bieten, wurde auf der 76. Verbandsversammlung des Thüringer Feuerwehrverbandes am 24. April 2004 in Altenburg die Opitz-Neubauer-Stiftung gegründet.

 

Auslöser dafür war ein schweres Explosionsunglück während eines Brandeinsatzes an einem Futtersilo in Niederpöllnitz am 15. August 2003. Bei diesem Einsatz wurden die beiden Feuerwehrangehörigen Winfried Opitz (FF Frießnitz) und Holger Neubauer (FF Niederpöllnitz) getötet, weitere Einsatzkräfte wurden verletzt.

 

Die Stiftung verfolgt folgende Zwecke:

 

  • Die zusätzliche soziale und selbstlose finanzielle Unterstützung von im Dienst verunglückten Feuerwehreinsatzkräften oder Feuerwehreinsatzkräfte, welche sich im Dienst eine Krankheit zugezogen haben und dadurch in Not geraten sind, bzw. deren Hinterbliebene.

 

  • Die finanzielle Unterstützung von Kindern und Jugendlichen der Jugendfeuerwehren, die aus sozial schwachen Familien stammen, um bspw. die Teilnahme an kostenpflichtigen Angeboten der Jugendfeuerwehren ermöglichen zu können, wenn die Teilnahme ansonsten nur sehr schwer bzw. ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung nicht möglich wäre. Dies soll die soziale Ausgrenzung und die damit verbundene fehlende Teilhabe dieser Kinder und Jugendlichen an der Gesellschaft durch Gewährung eines Zuschusses abmildern.

 

  • Die Unterstützung von Einsatzkräften der Feuerwehr bei der Bewältigung besonders belastender Einsatzerfahrungen, z.B. bei Konfrontation mit getöteten Opfern, schweren Verkehrsunfällen oder Massenunfall von Verletzten durch geeignete Prävenmtionsmaßnahmen und Begleitangebote.

 

Mehr Informationen über die Stiftung erhalten Sie unter:

 

 

 

(1 Quelle: Jahresbericht 2013 des Thüringer Innenministerium über Einsätze im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz im Freistaat Thüringen).