Aufgaben der Feuerwehr

Gemäß dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz setzen die kommunalen Aufgabenträger zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe Feuerwehren ein. Die Feuerwehren haben nach pflichtgemäßen Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um

  • Brandgefahren oder anderen Gefahren vorzubeugen oder
  • diese abzuwehren.


Die recht allgemein gehaltene Formulierung des Gesetzes trägt dabei dem vielfältigen Tätigkeitsfeld der Feuerwehr Rechnung, da kein Einsatz wie der andere ist.