Sicheres Silvesterfeuerwerk

31.12.2017

Der Jahreswechsel naht und damit auch wieder die Freude auf das Silvesterfeuerwerk. Ob für Innen oder Außen, die Knall- und Leuchteffekte faszinieren Jung und Alt.

 

Damit die Freude auch bis Neujahr und darüber hinaus anhält, möchten wir nachfolgend ein paar allgemeine Sicherheitshinweise aufgeführt:

 

  • Ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur zu Silvester erlaubt, beachten Sie die örtlichen Regelungen auch im Hinblick auf Ortsgebiete, in denen keine Feuerwerkskörper verwendet werden dürfen
  • Kaufen bzw. verwenden Sie nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper. Erkennbar ist dies am CE-Zeichen oder einer Identifikationsnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM), die auf der Verpackung angegeben sind.
  • Beachten Sie die Gebrauchsanweisungen der Hersteller
  • Tragen Sie Vorräte von Feuerwerkskörpern nie direkt am Körper (Hosen- oder Jackentasche, etc.)
  • Schließen Sie Türen, Fenster und Mülltonnen
  • Feuerwerkskörper für den Außenbereich dürfen nicht im Innenbereich angewendet werden
  • Achten Sie insbesondere darauf, dass Kinder durch die Feuerwerkskörper nicht gefährdet werden
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper für den Innenbereich nie unter Lampen oder anderen brennbaren Wohnungsausstattungen, achten Sie auf eine feuerfeste Unterlage
  • Nutzen Sie handelsübliche Anzündhilfen
  • Starten Sie Feuerwerksraketen nie aus der Hand, nutzen Sie z.B. eine in einem Getränkekasten abgestellte leere Glasflasche
  • Starten Sie Feuerwerksraketen nie unkontrolliert, schon gar nicht in Richtung auf Personen, Fenster, Türen, Balkone, Bäume, Hecken, etc.
  • Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu abbrennenden Feuerwerksartikeln

 

Sollte es dennoch zu einem Brand oder Unfall kommen bzw. Sie einen Brand bemerken, zögern Sie nicht, rufen Sie sofort den Notruf, Tel. 112, jede Sekunde zählt.

 

Weitere nützliche Tipps zum Thema Brandschutz finden Sie auch auf unserer Internet-Seite in der Rubrik

 

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Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.